2Seit Jahresbeginn wurde die Winterbeschäftigungsumlage halbiert.
Das bedeutet 0,4 % weniger Abzüge für gewerblich Beschäftigte und somit eine Lohnerhöhung.
Die Winterbeschäftigungsumlage betrug bisher insgesamt 2,0 % vom Bruttolohn. 1,2 % zahlte der Arbeitgeber und 0,8 % wurden den gewerblich Beschäftigten abgezogen und in die Umlage eingezahlt.
Finanziert wird dabei nicht, wie oft angenommen, das Saison-Kurzarbeitergeld, sondern die ergänzenden Leistungen.
Sollte in im Zeitraum 1. Dezember bis 31. März Arbeit ausfallen und der Ausgleich des Monatseinkommens mit Hilfe eines Stundenkontos erfolgen, gibt es für jede eingebrachte Stunde je 2,50 Euro (netto) Zuschusswintergeld.
Wird im Winter gearbeitet, bekommen gewerbliche Beschäftigte im Zeitraum von 15. Dezember bis Ende Februar für jede geleistet Arbeitsstunde 1 Euro (netto) Mehraufwandwintergeld zusätzlich.


