Tatsächlich verdienen Kolleginnen und Kollegen im gewerblichen Bereich seit Januar 2026 mehr – wegen der Senkung der Winterbeschäftigungszulage!

Seit Jahresbeginn wurde die Winterbeschäftigungsumlage für ein Jahr halbiert.

Das bedeutet 0,4 % weniger Abzüge für gewerblich Beschäftigte und somit eine Lohnerhöhung.
Die Winterbeschäftigungsumlage betrug bisher insgesamt 2,0 % vom Bruttolohn.
1,2 % zahlte der Arbeitgeber und 0,8 % wurden den gewerblich Beschäftigten abgezogen und in die Umlage eingezahlt.

Finanziert wird dabei nicht, wie oft angenommen, das Saison-Kurzarbeitergeld, sondern die ergänzenden Leistungen. Sollte in im Zeitraum 1. Dezember bis 31. März Arbeit ausfallen und der Ausgleich des Monatseinkommens mit Hilfe eines Stundenkontos erfolgen, gibt es für jede eingebrachte Stunde je 2,50 Euro (netto) Zuschusswintergeld. 

Wird im Winter gearbeitet, bekommen gewerbliche Beschäftigte im Zeitraum von 15. Dezember bis Ende Februar für jede geleistet Arbeitsstunde
1 Euro (netto) Mehraufwandwintergeld zusätzlich.

Du willst mehr solcher Informationen rund um das Bauhauptgewerbe und Deine Arbeitsbedingungen?

Dann trag' Dich hier ein! 

Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal!

*Mit Deiner Anmeldung auf dieser Seite wirst Du kein Mitglied der IG BAU.
Wenn Du das aber werden möchtest, dann klicke bitte hier.

Wir sind die IG BAU. Deine Gewerkschaft. Wir setzen uns ein für:

Gute Löhne

Gute Arbeit

Unterstützung

Sicherheit