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  Alle Informationen zum 13. Monatseinkommen  

Das Bauhauptgewerbe gehört zu den Branchen, in denen es ein anteiliges 13. Monatseinkommen gibt.


Dieser Tarifvertrag war in den zurückliegenden Jahren heiß umkämpft – und ist es noch immer. Darum gibt es in der Republik auch unterschiedliche Regelungen; die Grenze verläuft hier nicht nur zwischen Ost und West, sondern auch zwischen Industrie und Handwerk.

Der Tarifvertrag zum 13. Monatseinkommen (13. MEK) ist nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit haben nur Beschäftigte, die Mitglied der IG BAU sind und in einem tarif-gebundenen Betrieb arbeiten, Anspruch auf die Leistungen.

Übrigens gab es bis zum Jahr 2018 die Regelung, dass Krankheitszeiten das 13. MEK senken. Uns gelang es nach einer aktiven Tarifrunde, diese Ungerechtigkeit zu beenden. Bis dahin gab es übrigens weder für den Osten noch für Teile des West-Handwerks Regelungen. Auch das konnten wir Hand in Hand ändern.

Tarifliche Erfolge sind nicht für die Ewigkeit, sondern müssen regelmäßig verteidigt werden. Und wer sich für Verbesserungen mit unserer IG BAU stark macht, kann wirklich etwas bewirken.

Zum Download des gesamten Flyers einfach auf das Bild klicken. 

Tarifrechner für das Bauhauptgewerbe 

Stimmt meine Bezahlung? Unser Bau-Tarifrechner ermöglicht einen Schnellcheck. Er ersetzt aber keine fundierte Rechtsberatung. Unsere Mitglieder beraten wir natürlich gerne. Los geht's!

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