Bauarbeiter fahren rund 65 Kilometer täglich zu ihrer Baustelle. Deutlich mehr als andere Berufspendler. Trotz aller Widerstände ist es uns gelungen, eine Wegezeitentschädigung durchzusetzen.
Grundsätzlich gilt: umso weiter die Baustelle vom Betrieb entfernt ist, desto höher fällt die Entschädigung aus.
Baustellen mit täglicher Heimfahrt: Wenn ein Beschäftigter länger als acht Stunden aus beruflichen Gründen von seiner Wohnung abwesend ist, hat er Anspruch auf einen Verpflegungszuschuss. Die Regelung gilt nicht für stationär am Betriebssitz arbeitende Beschäftigte.
Die Höhe des Verpflegungszuschusses ist nach Kilometern gestaffelt. Hier gilt, je weiter die Baustelle vom Betrieb entfernt ist, desto höher fällt die Entschädigung aus.
Baustellen ohne tägliche Heimfahrt:
Nicht selten sind Baustellen so weit von zuhause entfernt, dass eine tägliche An- und Abreise schlichtweg unzumutbar und mitunter gefährlich sein kann.
Von einer „Auswärtsbaustelle“ sprechen wir dann, wenn diese mindestens ein-einviertel Stunden (75 Minuten) von der Wohnung und mindestens 75 Kilometer vom Betrieb entfernt ist.
Sollte die Baustelle doch z.B. näher am Betriebssitz sein, gibt es trotzdem die Möglichkeit, mit dem Betrieb eine Unterbringung zu vereinbaren. Denn schlussendlich hat der Betrieb ein hohes Interesse daran, dass die Beschäftigten auf dieser Baustelle sicher arbeiten. Der Tarifvertrag regelt nur den Mindeststandard
– besser kann es immer werden.