Gemeinsam. Sinnvoll. Investieren. 

 Für die Einrichtung eines 50 Milliarden € Sondervermögens für den sozialen Wohnungsbau in Deutschland 

Wir unterstützen ausdrücklich das Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ziele des Koalitionsvertrags der Ampel-Parteien: Den Bau von 300.000 neuen Wohnungen pro Jahr und von 100.000 öffentlich geförderten Sozialwohnungen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 88). Mehr Wohnraum und mehr Sozialwohnungen sind das beste Mittel für eine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt für uns alle.

Allerdings: Aktuell verfehlen wir dieses Ziel deutlich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 hat es nicht einfacher gemacht. Die Haushaltslage das Bundes und vieler Länder bleibt angespannt.  

Die Lösung: Sinnvoll investieren. Wie das geht? Durch die Einrichtung eines Sondervermögens von 50 Mrd. € für den sozialen Wohnungsbau durch die Bundesregierung.

Eine solche, gezielte Investition würde es u.a. ermöglichen, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt für uns alle entspannt.  Gleichzeitig können wir dafür Sorge tragen, dass sich die Belastungen der öffentlichen Haushalte abmildern. Sinnvolles Investieren ist das Gebot der Stunde. Diese Aufgabe müssen wir gemeinsam angehen: Bürgerinnen und Bürger Hand-in-Hand mit den politisch Verantwortlichen. Dafür setzen wir uns ein.

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Weil es sinnvoll ist – unsere Argumente:

Wir müssen mehr Wohnraum schaffen, um den Wohnungsmarkt für alle zu entlasten.

Um die Wohnungsnot in Deutschland zu beheben und die hohen Mietpreise zu senken, braucht es mindestens 2 Millionen Sozialwohnungen bis zum Jahr 2030. Aktuell haben wir in Deutschland weniger als 1,1 Millionen. Um auf die nötige Anzahl neuer Szialwohnungen in Deutschland zu kommen, müssen entsprechend pro Jahr mindestens 100.000 neue sozial geförderte Wohnungen entstehen und gebaut werden. Sozialwohnungen sind Wohnungen, deren Mieten den Mitspiegel nicht beeinflussen. Mit einem Sondervermögen sozialer Wohnungsbau sorgen wir als Gemeinschaft dafür, dass die notwendigen Hilfen für den einen Mieter, nicht zur Kostenfalle für die anderen Mieter werden.

Sinnvolle Investitionen schaffen Mehrwert und stärkt die öffentlichen Haushalte.

Die von den Jobcentern getragenen Kosten für die Unterkunft von entsprechend leistungsberechtigten Personen dürfte im Jahr 2023 erstmals die 20 Mrd. € Marke überschreiten. Zusätzlich werden im Jahr geschätzt 5-6 Milliarden € Wohngeld ausgezahlt. Diese Summen machen deutlich, dass fehlende Sozialwohnungen die öffentlichen Haushalte massiv belasten. Worum es jetzt gehen muss, ist sinnvoll zu investieren. Mit einem Sondervermögen sozialer Wohnungsbau entlasten wir die öffentlichen Haushalte und geben zugleich dem regional verankerten Wohnungsbau und seinen Beschäftigten in Industrie, Handwerk und den Architektur-Büros einen wichtigen Wachstumsimpuls. 

Eine Lehre aus der Krise: Langfristige Staatsaufgaben müssen abgesichert werden. 

Das Recht auf angemessenen Wohnraum ist ein Menschenrecht und entsprechend im Artikel 11 des internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft. Das bedeutet: Der soziale Wohnungsbau muss unabhängig von Legislaturperioden, parteipolitisch oder ideologisch motivierten Haushaltsentscheidungen werden. Im Gegenteil, er ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein verlässlicher Anker für unsere Wirtschaft Der soziale Wohnungsbau ist eine Daueraufgabe. Hier Stabilität und Verlässlichkeit zu schaffen, ist zentral für den Zusammenhalt und das Wachstum unserer Gemeinschaft. Daher ist die Schaffung eines Sondervermögens sozialer Wohnungsbau unumgänglich

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Unsere weiteren Vorschläge für den sozialen Wohnungsbau und die Entlastung des Wohnungsmarkts in Deutschland:

Die Schaffung eines Sondervermögens für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 50 Mrd. € ist ein erster wichtiger Schritt. Wir sind davon überzeugt, dass der Effekt dieser sinnvollen Investition in unser Gemeinwesen noch weiter gesteigert werden kann. Es geht um bezahlbare Wohnungen für alle – unsere Vorschläge:

  •  Sinnvoll und zielgerichtet investieren – dort wo es nötig ist: 

Der Mangel an Sozialwohnungen ist nicht überall gleich. Je nach Region und Bundesland gibt es Unterschiede. Jedoch ist durch die Anzahl der Mindestsicherungsempfänger und der Beschäftigungsentwicklung eine genauere Bestimmung der Sozialwohnungsdefizite auf Landesebene möglich. In Zeiten von knappen Haushaltskassen darf daher nicht an althergebrachten Verteilungssystemen festgehalten werden. Statt mit der Gießkanne die Mittel zu verteilen, braucht es zielgerichtete und sinnvolle Investitionen – dort wo die Mittel am nötigsten gebraucht werden und die meisten Effekte erzielt werden können.

  •  Mehrwertsteuerabsenkung auf 7% für den Neubau und Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit: 

Der soziale Wohnungsbau ist nicht dazu geeignet, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren. Was der Staat im Sozialbereich  mit der linken Hand gibt, sollte er nicht wieder mit der rechten Hand einsammeln. Eine solche Umverteilung von Staatseinnahmen bedeutet nur eine Steigerung der ohnehin schon erheblichen Personal- und Bürokratiekosten. Um es einfach zu halten, schlagen wir daher einen ermäßigten Steuersatz von 7% für den Bau von Sozialwohnungen vor. Gleiches gilt für die laufende Vermietung von Sozialwohnungen. Es ist dringend notwendig, dass Sozialwohnungen dauerhaft in der Form der neuen Wohngemeinnützigkeit bewirtschaftet werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, wie er im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, muss endlich vorgelegt werden.      

  •  10% des neuen Wohnraums muss für benachteiligte Bevölkerungsgruppen vorgesehen werden: 

Die Seniorinnen und Senioren sind die einzige sicher wachsende Bevölkerungsgruppe, für die zwingend bezahlbarer zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden muss. Klein und barrierefrei sollten diese Wohnungen sein, damit die Menschen so lange wie ihnen möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Aber auch Menschen mit Behinderungen müssen berücksichtigt werden. Entsprechend sollten 10 Prozent aller neuen Sozialwohnungen barrierefrei nach DIN 18040-2 gebaut werden. Über den Zuschlag  bzw. die Vergabe von Sozialwohnungen sollen künftig Härtefallkommissionen entscheiden, die durch den Gemeinderat bzw. die Stadträte verbindlich eingerichtet werden sollen. In diese Kommissionen sollen weiter auch die Interessenvertretungen der betroffen Gruppen stimmberechtigt mit eingebunden werden, um über die Vergabe der geschaffenen 10-Prozent-Kontingente vor Ort mit zu entscheiden. Solche Maßnahmen helfen dabei, die Vielfalt und Diversität einer Gemeinschaft zu erhalten und weitere Verdrängungsprozesse zu dämpfen – gerade auch in Ballungsgebieten.